ÜBERPRÜFUNG

Um zur Überprüfung zum Heilpraktiker vor dem Gesundheitsamt zugelassen zu werden, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens Volksschul- / Hauptschulabschluss
  • Einwandfreier Leumund (Polizeiliches Führungszeugnis)
  • Körperliche und geistige Gesundheit, um den Beruf ausüben zu können (ärztliches Attest)
  • Erfolgreiche Überprüfung des Antragstellers durch das zuständige Gesundheitsamt

Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Heilpraktikerberufes sind keinesfalls zu unterschätzen, weil die Überprüfung der Heilpraktikeranwärter durch das zuständige Gesundheitsamt (Stadt Köln für den Regierungsbezirk Köln) die entscheidende Hürde zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit ist. Die derzeitige Durchführungsverordnung zur Überprüfung der Heilpraktikeranwärter in NRW sieht vor, dass der Antragsteller ausreichende Kenntnisse u.a. in den folgenden Gebieten aufweist:

Diagnostische und therapeutische Grenzen naturheilkundlicher Verfahren, Erkennen von Volkskrankheiten, Deutung grundlegender Laborwerte, Anatomie, Hygiene, Gesetzeskunde, Untersuchungsmethoden, Erkennen und Erstversorgung akuter Notfälle, Injektionstechniken und eventuell ausgeübte Spezialgebiete. Die Überprüfung wird zuerst schriftlich, nach Bestehen des schriftlichen Teils dann mündlich (mit einem praktischen Teil) durchgeführt.

Eine fundierte medizinische und naturheilkundliche Ausbildung ist daher notwendig, um die gesundheitsbehördliche Überprüfung erfolgreich zu bestehen und den Patienten mit dem nötigen Wissen verantwortlich begegnen zu können.

Information des Gesundheitsamtes der Stadt Köln zur Heilpraktiker-Überprüfung.