BERUFSBILD

Der Heilpraktiker als freier Beruf

Bis 1939 herrschte in Deutschland die sogenannte Kurierfreiheit, die jedem, der sich dazu berufen fühlte, die Möglichkeit gab, ohne Einschränkung die Heilkunde auszuüben. Sicherlich gab es zu dieser Zeit gewissenhafte und ehrliche Menschen, die ihren Beruf im Sinne und zum Wohle der Patienten ausübten, aber zum Teil nahmen die Auswüchse überhand, und die Forderungen der Ärzteschaft, den “Kurpfuschern” das Handwerk zu legen, wurden immer lauter. Die Nationalsozialisten wollten ursprünglich zwar die überlieferten Volks- und Naturheilweisen erhalten, die gerade von den meisten Nicht-Ärzten gepflegt wurden, aber gleichzeitig der verbreiteten Kurpfuscherei ein Ende setzen. So sah sich der Gesetzgeber aufgefordert, etwas zu unternehmen.

Das am 17.02.1939 erlassene Heilpraktikergesetz schaffte die allgemeine Kurierfreiheit in Deutschland ab und erlaubte nur noch unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen die Ausübung der Heilkunde “ohne als Arzt bestallt zu sein”. Ziel war die langfristige Beseitigung des Heilpraktikerberufs. Dieses Gesetz wurde 1974 geändert und die Zulassung zum Heilpraktikerberuf neu geregelt. 1988 wurde es dem EU-Recht angepasst und ist weiterhin gültig, bis der Bundestag ein neues Heilpraktikergesetz verabschiedet hat.